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- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt, zugesagt und bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
- Bei Zimmern mit Frühstück abzüglich 20%, bei der Halbpensionsvereinbarung 30% und bei Vollpension 40% des Zimmerpreises.
- Dieses gilt nicht bei Sonderpreisen, hier ist der volle vereinbarte Preis zu bezahlen.
- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
- Bei in Rechnungsstellung von Übernachtung oder Bewirtungskosten unter 80,-- € werden von uns 3,50 € für Porto und Schreibgebühren zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort, 37115 Duderstadt
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